Wählen Sie den richtigen Ablagestatus für Ihre Steuererklärung.
Wenn die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung nicht anspruchsvoll genug ist, kann die Auswahl eines Anmeldestatus zu einer Pause führen. Wenn Sie erst einmal Probleme haben, scheinen die Entscheidungen möglicherweise nicht mehr so einfach zu sein. Zunächst müssen Sie die Hürde überwinden, sich für eine getrennte oder gemeinsame Einreichung zu entscheiden. Sobald Sie dies tun, können Sie sich an der Bezeichnung des Haushaltsvorstands festsetzen.
Verheiratete Einreichung gemeinsam
Sie müssen verheiratet oder verheiratet sein, um eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Wenn Sie am letzten Tag des Jahres verheiratet waren, können Sie den Status der Ehegemeinschaft wählen. Sie können auch den Status "Verheiratet-Einreichen-Miteinreichen" verwenden, wenn Sie nach allgemeinem Recht in einem Staat verheiratet sind, der nach allgemeinem Recht Eheschließungen anerkennt.
Haushaltsvorstand
Wenn Sie verheiratet oder nach allgemeinem Recht verheiratet sind, können Sie keine Steuererklärung mit dem Status als Haushaltsvorstand einreichen. Dieser Anmeldestatus gilt nur für Einzelpersonen, die mehr als 50 Prozent des Jahres für eine abhängige Person aufgewendet haben und andere IRS-Kriterien (Internal Revenue Service) für diesen Status erfüllen. Wenn Sie ernsthaft in Not geraten, aber nicht nach allgemeinem Recht verheiratet sind, können Sie als Haushaltsvorstand auftreten.
Verheiratet, aber getrennt
Wenn Sie verheiratet, aber getrennt sind, können Sie unter Verwendung des Status "Verheiratet, gemeinsam, getrennt, oder verheiratet, getrennt, anmelden." Wenn Sie aufgrund einer in Ihrem Land anerkannten rechtlichen Trennungsvereinbarung getrennt sind, können Sie sich als Haushaltsvorstand qualifizieren, sofern Sie die anderen Kriterien des IRS erfüllen, z. B. mehr als die Hälfte der Unterstützung für abhängige und bezahlte Personen über 50 Prozent der Kosten für die Aufrechterhaltung eines Wohnsitzes. Sie können die Voraussetzungen für diesen Anmeldestatus auch erfüllen, wenn Sie verheiratet sind und mindestens ein halbes Jahr lang getrennt von Ihrem Ehepartner gelebt haben.
Steuerersparnis
Treten Sie sich nicht selbst, weil Sie den Haushaltsvorstand nicht anmelden können, wenn Sie verheiratet sind oder als verheiratet gelten. Für Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gibt es Steuererleichterungen. Beispielsweise können einige Schwellenwerte für Steuergutschriften niedriger sein, wenn Sie als Einzelperson eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.