Sofern es keinen wichtigen berufsbedingten Grund gibt, müssen Sie Ihre Medikamente nicht an Ihren Chef weitergeben.
Die medizinische Privatsphäre der Mitarbeiter wird durch den Americans with Disabilities Act (ADA) geschützt. Es ist einem Arbeitgeber nicht gestattet, nach medizinischen Informationen des Arbeitnehmers zu fragen, einschließlich der Verwendung von verschreibungspflichtigen Medikamenten, es sei denn, die Anfrage ist berufsbezogen und entspricht den geschäftlichen Erfordernissen des Arbeitgebers.
Pre-Employment-Screening
Die ADA schützt Bewerber davor, ihre medizinischen Informationen, einschließlich der Verwendung von verschreibungspflichtigen Medikamenten, einem potenziellen Arbeitgeber offen zu legen. Aus diesem Grund darf ein Interviewer einen Bewerber nicht nach seinem Gesundheitszustand oder den verschreibungspflichtigen Medikamenten fragen. Die einzige Anfrage, die die Equal Employment Opportunity Commission zulässt, ist, ob ein Bewerber glaubt, in der Lage zu sein, die Aufgaben zu erfüllen.
Anfragen nach der Einstellung
Ein Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung über den verschreibungspflichtigen Drogenkonsum eines Arbeitnehmers durchführen, jedoch nur, wenn das Bedürfnis des Arbeitgebers mit dem Job des Arbeitnehmers zusammenhängt und mit der geschäftlichen Notwendigkeit vereinbar ist. Wenn sich ein Mitarbeiter beispielsweise gefährlich oder ungewöhnlich verhält, kann der Arbeitgeber sich erkundigen, ob er gesundheitliche Probleme oder Medikamente hat, die sich auf sein Verhalten auswirken.
Regulierte Positionen
Es ist zulässig, dass ein Arbeitgeber des Personals für öffentliche Gesundheit und Sicherheit, wie z. B. Feuerwehrleute und Polizeibeamte, regelmäßige ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter verlangt. Diese medizinischen Untersuchungen können in Form einer körperlichen Untersuchung durch den Arzt des Arbeitgebers oder einer Überprüfung der Kranken- und Apothekenakten des Arbeitnehmers erfolgen. Zusätzlich zum Notfallpersonal schreiben die Vorschriften des Bundes vor, dass Fahrzeugführer in sicherheitsrelevanten Positionen und Piloten den Medikamentenverbrauch offen legen müssen.
Mitarbeiterdatenschutz
Auch wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Informationen über Ihren verschreibungspflichtigen Drogenkonsum zur Verfügung stellen müssen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Privatsphäre zu schützen. Aus diesem Grund schreiben die Bundesvorschriften vor, dass alle Arbeitgeber die medizinischen Unterlagen ihrer Mitarbeiter in einer separaten Datei aufbewahren und streng vertraulich behandeln müssen. Verstöße gegen diese Regeln können zu einer zivilrechtlichen Haftung des Arbeitgebers führen.