
Eine IRA zu erben ist komplizierter als einen Haufen Geld zu bekommen. Wenn Sie ein Konto von Ihrem Ehepartner erben, können Sie das Geld nehmen, das Geld auf Ihr eigenes Konto einzahlen oder das Konto Ihres Ehepartners als Ihr eigenes Konto behandeln. Wenn Sie von jemand anderem erben, können Sie das Geld entweder abheben oder auf ein neues Konto überweisen, das Sie als Begünstigter eingerichtet haben. Wenn Sie die Richtlinien des Bundes befolgen, können Sie die Auswirkungen der Erbschaft auf Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern.
Wählen Sie einen Investment Broker, eine Investmentgesellschaft oder eine Bank, bei der Sie Ihre neue IRA eröffnen möchten.
Öffnen Sie die IRA. Wenn Sie die Unterlagen zur Einrichtung des Kontos ausfüllen, registrieren Sie es im Namen Ihrer Person und des Verstorbenen. Zum Beispiel "Fred Flintstone, verstorbener 1 / 14 / 2011, zugunsten von Wilma Flintstone, Begünstigte."
Rufen Sie den Administrator für die IRA des Verstorbenen. Bitten Sie sie, das Geld auf Ihr neues Empfängerkonto zu überweisen und die Kontodaten anzugeben. Wenn Sie von Ihrem Ehepartner erben, können Sie die Überweisung selbst vornehmen. Wenn Sie jedoch von jemand anderem erben, muss der Administrator die Aufgabe erledigen, oder das IRS behandelt sie als direkte Auszahlung und besteuert sie entsprechend.
Tipps
- Wenn Sie sich für einen Broker entscheiden, sollten Sie nach einem Broker mit geringen jährlichen Gebühren suchen, um die Belastung Ihres Geldbeutels zu verringern.
- Wenn Sie den Inhalt der vererbten IRA in eine mit dem falschen Namen übertragen, wird das übertragene Geld steuerpflichtig. Wenn Sie die IRA sofort umbenennen, sind Sie in guter Verfassung, solange Sie Ihr Erbe nicht mit Ihrem eigenen Geld vermischt haben.
- Wenn der Verstorbene einen alternativen Begünstigten benannt hat - beispielsweise Ihren Bruder - und Sie möchten, dass er das Konto erbt, können Sie Ihre Erbschaft ablehnen.
Warnung
- Wenn Sie Geld zusammenlegen - indem Sie Ihr Erbe zusammen mit einem Teil Ihres eigenen Geldes in eine IRA stecken oder zwei geerbte IRAs auf einem Konto zusammenlegen - sind Sie in Schwierigkeiten. Das IRS behandelt das gesamte überwiesene Geld als steuerpflichtiges Einkommen.




