So Melden Sie Ein Ira-Rollover Bei Einer Steuererklärung

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Auch nicht steuerbare IRA-Verteilungen werden in Ihrer Steuererklärung gemeldet.

Der Internal Revenue Service wird Sie mit Strafen und Steuern belasten, wenn Sie Geld herausnehmen von Ihrem individuellen Ruhestandskonto früh. Wenn Sie jedoch Ihr Geld einfach von einem IRA zum anderen bewegen möchten, kostet es Sie nichts. Ein IRA-Rollover ist ein steuerfreies Ereignis, solange Sie die Übertragung innerhalb von 60 Tagen abschließen. Andernfalls wird der IRS Ihren Rollover als Rücktritt betrachten, und Sie werden Steuern und eine 10-prozentige Strafe für Verteilungen vor dem Alter von 59 1/2. Auch wenn Sie keine Steuern schulden, müssen Sie den Rollover auf Ihre Einkommensteuererklärung melden.

Suchen Sie Ihr Formular 1099-R. Ihre IRA-Depotbank oder die Firma, die Ihr IRA-Konto hostet, sendet Ihnen dieses Steuerformular am Ende eines Jahres, in dem Sie eine Verteilung vornehmen oder einen Rollover durchführen. Es enthält alle Informationen, die Sie dem IRS bezüglich Ihres Rollover melden müssen.

Bestätigen Sie den Betrag in Box 1 Ihres 1099-R. In diesem Feld sollte die genaue Höhe Ihrer Rollover-Verteilung angezeigt werden.

Vergewissern Sie sich, dass in Feld 2a des Formulars 1099-R keine steuerpflichtigen Beträge aufgeführt sind. Da Ihr Rollover steuerfrei ist, sollte der Betrag in Feld 2a, in dem der steuerpflichtige Betrag Ihrer Verteilung angezeigt wird, null sein.

Überprüfen Sie den Verteilungscode in Feld 7 des Formulars 1099-R. Für einen IRA-Rollover sollte Box 7 einen Code von "G" anzeigen. Jeder andere Code könnte sich auf Ihre Steuerschuld auswirken.

Übertragen Sie den Rollover-Betrag auf Formular 1040 oder 1040A. Sie können einen Rollover auf Formular 1040EZ nicht melden. Für Form 1040A geht der Betrag Ihres Rollover in Zeile 11a, wobei der Besteuerungsbetrag - der Null sein sollte - in Zeile 11b geht. Für Formular 1040 melden Sie den vollen Rollover-Betrag in Zeile 15a, wobei Null in Zeile 15b aufgeführt ist. In beiden Fällen schreiben Sie das Wort "Rollover" neben den zu versteuernden Betrag von Null.