Sie können Arbeitslosengeld als Teilzeitbeschäftigten beziehen.
Oft bekommt ein Teilzeitbeschäftigter das "kurze Ende des Stockes" wann es kommt zu Leistungen an Arbeitnehmer. Dies liegt daran, dass viele Arbeitgeber nur Vollzeitbeschäftigten Leistungen anbieten. Wenn es um Arbeitslosenunterstützung geht, können die Arbeitgeber im Allgemeinen nicht diskriminieren. Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Möglichkeiten, Leistungen zu beziehen.
Teilzeitarbeit
Wenn Sie gerade eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, ist es möglich, während Ihrer Beschäftigung Arbeitslosenunterstützung zu beziehen. Alles hängt davon ab, ob Sie als Teilzeitbeschäftigung begonnen haben oder ob der Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit gekürzt hat. Wenn der Arbeitgeber Ihre Stunden verkürzt, besteht eine gute Chance, dass Sie Teilleistungen erhalten. Jeder Staat hat seine eigenen Regeln, wie genau die Stunden gekürzt werden müssen, bevor Arbeitslosigkeit entsteht. Erkundigen Sie sich bei der Arbeitslosenversicherung Ihres Bundesstaates nach den Besonderheiten Ihres Bundesstaates.
Verlorener Teilzeitjob
Wenn Sie den Teilzeitjob nicht mehr ausüben, können Sie trotzdem Anspruch auf Leistungen haben. Es gibt ein paar Faktoren, die bestimmen, ob Sie sich qualifizieren oder nicht. Erstens muss Ihr Arbeitgeber am staatlichen Arbeitslosenversicherungsprogramm teilnehmen. Zweitens müssen Sie ohne eigenes Verschulden arbeitslos sein. Wenn Sie aufhören, reduziert dies erheblich Ihre Chancen, Vorteile zu erhalten. Sie müssen aktiv nach Arbeit suchen. Einige Staaten verlangen ausdrücklich, dass Sie nach Vollzeitarbeit suchen. Schließlich müssen Sie während Ihrer "Basisperiode" einen bestimmten Betrag verdient haben.
Basislohn
Die Basisperiode ist im Allgemeinen die 12- bis 15-monatige Periode, die zu Ihrer Arbeitslosigkeit führt. Die Löhne, die Sie während dieses Zeitraums verdienen, werden nicht nur dazu verwendet, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sondern auch, um zu bestimmen, wie viel Sie für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten. Wenn Sie den Teilzeitjob mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben, sind Ihre Leistungen möglicherweise gering, insbesondere wenn der Job nicht gut bezahlt wurde. Die lokale Arbeitslosenagentur kann Ihnen sagen, welche Anforderungen an die Basiszeit für Ihren spezifischen Staat gelten.
Bewerben Sie
Selbst wenn Sie meinen, dass Ihre Grundgehälter zu niedrig sind, ist es immer noch eine gute Idee, einen Antrag zu stellen. Nur so kann man sicher wissen, ob Sie sich qualifizieren oder nicht. Der Bewerbungsprozess ist nicht belastend. Sie füllen einfach eine kurze Liste der Bewerbungsunterlagen aus, wie zB Ihren Namen, Ihre Kontaktinformationen, Ihre Arbeitshistorie, Ihre Gehaltsliste und den Grund, warum Sie arbeitslos sind. Ein Fallmanager wird Ihrer Anwendung zugewiesen. Sie wird mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Gespräche führen, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben.