
Escrow schützt Käufer, Verkäufer und Kreditgeber bei Immobilientransaktionen.
Der Kauf eines Eigenheims kann frustrierend und zeitaufwändig sein, insbesondere für Erstbesitzer, die den Treuhandprozess noch nie durchlaufen haben. Sobald der Verkäufer Ihr Kaufangebot annimmt, erstellt der Immobilienmakler einen Satz von Treuhandanweisungen und liefert diese an ein Treuhandunternehmen eines Drittanbieters. Die Treuhandgesellschaft hält alle Gelder und die Urkunde an der Immobilie, bis alle Anweisungen abgeschlossen sind. Dies stellt sicher, dass Käufer und Verkäufer ihren Verpflichtungen nachkommen, bevor das Eigentum an der Immobilie zwischen den Parteien übertragen wird.
Bewertung
Der erste wichtige Schritt im Treuhandverfahren ist die Beauftragung eines Sachverständigen zur Bewertung der Immobilie. Der potenzielle Käufer muss die Bewertungsgebühren im Voraus bezahlen, falls die Transaktion vor dem Ende des Treuhandvertrags fehlschlägt. Die Einschätzung schützt den Käufer vor einer Überzahlung des Hauses und hilft dem Kreditgeber, sein Risiko richtig einzuschätzen. Wenn eine Bank mehr ausleiht, als das Haus wert ist, wird sie mit einem erheblichen Verlust konfrontiert, wenn der Hausbesitzer seine Hypothek in Verzug bringt und die Bank das Haus schließen muss.
Titelausgaben
Bevor Sie die Übertragungsurkunde schließen, muss die Eigenschaft von allen ausstehenden Titelproblemen befreit werden. Eine Titelsuche findet Ansprüche auf das Eigentum, wie Steuern oder Grundpfandrechte. Wenn die Titelsuche ein Problem aufdeckt, muss es durch eine Kündigungsurkunde oder eine Aktion zum Stilllegen von Titeln behoben werden. Sobald alle bekannten Ansprüche geklärt sind, kann der Kreditgeber den Käufer auffordern, eine Eigentumsversicherung abzuschließen, um das Verlustrisiko künftiger Ansprüche zu verringern. Der Käufer kann auch eine Eigentumsversicherung abschließen, um sich vor diesen Ansprüchen zu schützen. Dies kostet jedoch zusätzlich und ist in der Regel nicht erforderlich, um das Treuhandkonto zu schließen.
Inspektionen
Ein Gefahrenbericht informiert Sie darüber, ob sich das Haus in einer Überschwemmungs-, Erdbeben- oder anderen Gefahrenzone befindet. Die meisten Kreditgeber verlangen auch eine Schädlingsbekämpfung, um sicherzustellen, dass das Haus nicht mit Termiten befallen ist. Obwohl dies nicht erforderlich ist, wird auch eine Hausinspektion empfohlen, um den Käufer zu schützen. Der Inspektor prüft das Dach, die Garage, die Außenwände, das Fundament, die Geräte, den Warmwasserbereiter und die Rohrleitungen des Hauses. Wenn er irgendwelche Probleme findet, kann der Käufer den Verkäufer bitten, die Reparaturkosten zu bezahlen oder den Preis des Hauses zu senken.
Versicherung
Der Käufer muss dem Kreditgeber den Nachweis der Hausbesitzerversicherung vorlegen, bevor das Darlehen geschlossen werden kann. Wenn der Gefahrenbericht zeigt, dass sich das Haus in einer Hochwasser- oder Erdbebenzone befindet, muss er möglicherweise auch eine entsprechende Hochwasser- oder Erdbebenversicherung abschließen. Sollte sich herausstellen, dass die Immobilie aufgrund früherer Ansprüche wegen Schimmel- oder Wasserschäden nicht versicherbar ist, kann die Übertragungsurkunde storniert und die Kaution des Käufers zurückerstattet werden. Käufer mit erheblichen Vermögenswerten, die geschützt werden müssen, möchten möglicherweise auch eine optionale Dachversicherung abschließen, um eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, die über die üblichen Hausbesitzerrichtlinien hinausgeht.




